Intern
Lehrstuhl für Empirische Bildungsforschung

FAQs Bachelor

FAQ Bachelor

Nachfolgend finden Sie häufige Fragen zu den Vorlesungen, Seminaren und Klausuren des Lehrstuhls.

Wen kontaktiere ich bei (offenen) Fragen?
Bei jeglichen Fragen zur Klausur, kontaktieren Sie bitte unser Klausurenteam (klausurenteam.bildungsforschung@uni-wuerzburg.de). Bei technischen Problemen mit WueStudy, kontaktieren Sie bitte die WueStudy-Hotline (wuestudy@uni-wuerzburg.de). Bei Fragen zu den Vorlesungen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Tutoren. Wenn kein Tutor vorhanden ist, wenden Sie sich an den Dozierenden. Bei Fragen zu einem Seminar wenden Sie sich bitte an die jeweilige Lehrperson.

Wann werden die Klausurtermine und die Anmeldefristen bekannt gegeben?
Zu Semesterbeginn werden die Klausurtermine und Anmeldefristen auf unserer Homepage unter der Rubrik „ Aktuelles“ bekannt gegeben. 

Wie zitiere ich bei Seminar- und Abschlussarbeiten in der Empirischen Bildungsforschung richtig?
Bitte befolgen Sie bei der Zitation die Richtlinien zur Manuskriptgestaltung von der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs). Ein kurzer Zitationsleitfaden steht Ihnen hier zur Verfügung. 

Wie melde ich mich für die Klausur an?
Sie melden sich selbständig in WueStudy für die gewünschte Klausur an. Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen des jeweiligen Moduls ist noch nicht gleichbedeutend mit der Anmeldung zur Klausur. Sie müssen sich also für die Klausur gesondert anmelden. Bitte beachten Sie hierzu die jeweiligen Termine und Fristen. Wenn Sie sich erfolgreich angemeldet haben, wird ihnen dies in WueStudy angezeigt. Bei weiteren (technischen) Fragen, wenden Sie sich bitte an die WueStudy-Hotline (wuestudy@uni-wuerzburg.de) oder an das Klausurenteam (klausurenteam.bildungsforschung@uni-wuerzburg.de).

Ich habe die Anmeldefrist zur Klausur verpasst. Kann ich mich nachträglich für die Klausur anmelden?
Nein. Es sei denn, Sie können außerhalb der Person liegende Gründe nachweisen, die Sie für den gesamten Anmeldezeitraum entschuldigen. Dies kann bspw. ein ärztliches Attest sein. Diese Dokumente geben Sie bitte im Sekretariat des Lehrstuhls ab (zusammen mit Ihrer Matrikelnummer, Namen, gewünschte Klausur und Ihrer Emailadresse. Sie werden dann von unserem Klausurenteam in Kenntnis gesetzt.

Ich möchte mich gern von der Klausur abmelden, aber die Anmeldefrist ist bereits abgelaufen. Wie kann ich mich von der Klausur abmelden?
Nach Ende der Anmeldefrist ist es nicht mehr möglich sich von der Klausur abzumelden. Ausschließlich außerhalb der Person liegende Gründe, die Sie für den Klausurtermin entschuldigen, können eine spätere Abmeldung ermöglichen. Dies kann bspw. ein ärztliches Attest sein. Diese Dokumente geben Sie bitte zeitnah nach der Klausur im Sekretariat des Lehrstuhls ab (zusammen mit Ihrer Matrikelnummer, Namen, gewünschte Klausur und Ihrer Emailadresse). Sie werden dann von unserem Klausurenteam in Kenntnis gesetzt. 

Ich habe mich für die falsche Klausur angemeldet und die Anmeldefrist ist abgelaufen. Wie kann ich mich nachträglich ummelden?
Nach Ablauf der Anmeldefrist können Sie sich nicht mehr ummelden, es sei denn, Sie können außerhalb der Person liegende Gründe nachweisen, die Sie für den gesamten Anmeldezeitraum entschuldigen. Dies kann bspw. ein ärztliches Attest sein. Diese Dokumente geben Sie bitte im Sekretariat des Lehrstuhls ab (zusammen mit Ihrer Matrikelnummer, Namen, gewünschte Klausur und Ihrer Emailadresse. Sie werden dann von unserem Klausurenteam in Kenntnis gesetzt.

Welche Konsequenzen habe ich zu erwarten, wenn ich zu einer Klausur angemeldet war, aber den Termin nicht wahrgenommen habe?
Wenn Sie eine Klausur nicht antreten, gilt diese Prüfungsleistung als nicht bestanden und wird als Versuch „Nicht Bestanden“ verbucht.

Welche Konsequenzen habe ich zu erwarten, wenn ich nicht zu einer Klausur angemeldet bin (oder fälschlicherweise glaube, angemeldet zu sein) und zum Klausurtermin komme?
Nur Personen, die zur Klausur angemeldet sind, dürfen die Klausur mitschreiben, da es eine Sitzordnung und eine begrenzte Platzanzahl gibt. Wenn Sie nicht auf den Teilnehmerlisten der Klausur aufgeführt sind, dürfen Sie die Klausur nicht mitschreiben. Stellen Sie deswegen Ihre korrekte, fristgerechte Anmeldung sicher und führen Sie Ihre Anmeldungsbestätigung am Tag der Klausur mit sich!

Ich habe ein ärztliches Gutachten, dass meine Benachteiligung (egal welcher Form) amtlich bescheinigt. Kann ich diesen für einen Nachteilsausgleich für die Klausur geltend machen?
Ja, bitte treten Sie frühzeitig mit dem Klausurenteam in Kontakt und legen Sie das ärztliche Gutachten vor, um ggf. einen gesonderten Klausurtermin zu vereinbaren. Der Nachteilsausgleich beträgt bspw. 30 Minuten zusätzliche Klausurbearbeitungszeit oder erlaubt das Benutzen von Hilfsmitteln.

Habe ich aus verschiedenen Gründen das Recht auf einen gesonderten Prüfungstermin?
Bitte nehmen Sie die Prüfungstermine im Folgesemester wahr.

Wie sind die Klausuren aufgebaut?
Informationen zur Art der Klausur finden Sie unter "Aktuelles". 

Wie lange dauert die Klausurkorrektur?
Das Klausurenteam ist stets bemüht, Ihre Klausuren schnellstmöglich zu korrigieren. Spätestens zum Beginn des neuen Semesters werden Ihre Noten verbucht.

Gibt es eine Wiederholungsklausur?
Die Modulklausuren werden im Sommer- und Wintersemester regulär angeboten. Sie müssen sich innerhalb der gesetzten Anmeldefristen selbständig über WueStudy anmelden.

Wie viele Versuche habe ich für die Modulklausur?
Es ist für alle Modulklausuren keine maximale Versuchszahl vorgeschrieben. Sie können an der Klausur solange teilnehmen, bis Sie diese erstmals bestanden haben oder bis Sie Zwangsexmatrikuliert werden (weil Sie z. B. die Maximalstudiendauer überschritten haben).