Erweiterung und Zusatzqualifikation
Erweiterung der Studiengangkombination (nach § 35, LPO I)
Das Studium für das Lehramt an Grundschulen kann an der Uni Würzburg auf Antrag erweitert werden durch:
- das Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule
- das Studium eines weiteren Unterrichtsfachs oder des Faches Ethik
- das Studium einer fremdsprachlichen Qualifikation nach § 114 LPO I
- das Studium der sonderpädagogischen Qualifikation nch § 101 LPO I
Die Vorgaben für die Erweiterung mit dem Studium der sonderpädagogischen Qualifikation finden sich in § 101 bis § 109, LPO I. Der Erwerb einer sonderpädagogischen Qualifikation für Studierende im Lehrmat an Grundschulen führt nicht zum Erwerb der Lehrbefähigung für Sonderpädagogik. Vielmehr wird eine spezifische sonderpädagogische Kompetenz erworben, um im eigenen Lehramt darin tätig zu werden.
Der Antrag auf Erweiterung der Studiengangkombination kann bis spätestens einen Monat nach Beginn der Vorlesungszeit bei der Studierendenkanzlei der Universität Würzburg gestellt werden.
Für die Zulassung zu Erweiterungsprüfungen sind im Regelfall keine oder nur wenige universitäre Leistungsnachweise vorzulegen (Biologie, Informatik, Ethik, Physik und Sport verlangen beispielsweise einen Leistungsnachweise). In diesem Fall sind aber die ggf. notwendigen Sprachvoraussetzungen oder Eignungstets nachzuweisen. Durch die Wahl einer (nicht nachträglichen) Erweiterung verlängert sich die Regelstudienzeit um zwei Semester. Die Maximalstudiendauer bleibt jedoch unberührt.
Bezüglich der für die Erweiterung notwendigen Module bzw. Prüfungen sollten die Fachstudienberatungen des Erweiterungsfaches kontaktiert werden.
Die Erweiterungsprüfungen können auch nach dem Staatsexamen absolviert werden (sog. nachträgliche Erweiterungen), also auch während der Berufstätigkeit abgelegt.
Zusatzqualifikationen Bachelor
Studienbegleitend kann ab dem WS 2012/13 zudem an der Universität Würzburg der 180 ECTS-Einzelfachbachelor „Grundbildung Kulturelle Basiskompetenzen“ erworben werden.
Weiterbildung nach dem Staatsexamen
Die Zentrale Fortbildung von Lehrkräften in Bayern erfolgt an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen. Die dort angebotenen Fortbildungen sind für Lehrer mit 1. und 2. Staatsexamen gedacht.