Informationen zu Regelungen zum Nachteilsausgleich
Für Studierende mit einer Behinderung oder chronischer Erkrankung ist das Studium häufig erschwert. Regelungen zum Nachteilsausgleich sollen sicherstellen, dass für diese Studierenden gleichwertige Studien- und Prüfungsbedingungen bestehen. An der Universität Würzburg gibt es mit der KIS – Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung – eine zentrale Anlaufstelle. Dort finden Sie Informationen zu Nachteilsausgleichsregelungen und darüber hinausgehende Unterstützungsmöglichkeiten im Studium.
Welche Möglichkeiten gibt es bei der Zulassung zum Studium?
Für Härtefälle werden 2% der Studienplätze eines Studienganges vorgehalten. Der Studiengang ist bislang nicht zulassungsbeschränkt. Sie müssen aber ein Eignungsverfahren durchlaufen. Bei Nachteilsausgleichsfragen zum Eignungsverfahren können Sie sich an die KIS wenden.
Welche Möglichkeiten gibt es bei Prüfungen im Studium?
In Bezug auf Nachteilsausgleiche in Prüfungen hilft Ihnen die KIS weiter. Dort finden Sie eine entsprechende "Informationsbroschüre zum Nachteilsausgleich". In dieser werden auch die Bereiche "diagnostizierte Legasthenie und Dyskalkulie erläutert.
Was sollte ich in jedem Fall beachten und wer sind weitere Ansprechpersonen?
Wir bitten Sie, sich in jedem Fall auch an das Studiendekanat der Fakultät zu wenden, um konkrete Maßnahmen zu planen. Die Fakultät für Humanwissenschaften hat darüber hinaus eine*n Beauftragte*n für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung ernannt. Das KIS führt eine Übersicht über alle aktuellen Fakultätsbeauftragten der Universität Würzburg.